Haben Sie schon einmal von der Rettungsgasse gehört? Der Sinn dahinter rettet Leben: Über diese Gasse können Einsatzfahrzeuge schnellstmöglich zum Unfallort vordringen, ohne sich lange einen Weg durch den Stau zu kämpfen.
Sie als Autofahrer sind verpflichtet, bei Stau auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse zu bilden. Seit dem 14. Dezember 2016 ist dazu immer zwischen dem linken und den übrigen rechten Fahrsstreifen eine Spur frei zu machen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Schon beim Stocken des Verkehrs muss sich jeder Verkehrsteilnehmer einer Rettungsgasse entsprechend einordnen und aufstellen!
- Obwohl schon Rettungsfahrzeuge durch die Rettungsgasse gefahren sind, muss sie trotzdem noch bestehen bleiben. Es könnten schließlich noch weitere Rettungsfahrzeuge (bzw. auch Abschleppwagen) nachrücken!
- Aufbau einer Rettungsgasse:
- Autofahrer auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links.
- Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
- Bei einer Fahrspur wird sich möglichst weit rechts aufgestellt.
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf auch der Standstreifen genutzt werden.
- Sicherheitsabstand muss trotzdem gehalten werden.
Rettungsgasse nicht gebildet: Was droht bei Verstößen?
Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, drohen nach dem neuen Bußgeldkatalog 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dadurch zu Behinderungen, werden aus 200 dann 240 Euro. Mit Gefährdung liegt die Buße schon bei 280 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Quellen:
- ADAC Video
- Rechte Hand Regel: © Johannes Kalliauer / (via Wikimedia Commons)
- Rettungsgassenbilder: Partynia / CC-BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons [1] [2] [3])